Verpackungsordnung
Verpackungsverordnung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte,
die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung
(wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen,
zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.



Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung,
das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit,
die Verpackung an uns zu schicken. Das Paket ist dabei ausreichend zu frankieren.
Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Zur Neuregelung zum 01.01.2009 haben wir unter der Registriernummer 5557588 beim Dualen System Deutschland (Der grüne Punkt)
sämtliche von uns zugefügte und noch nicht Lizensierte Verpackungen lizensiert. Dies ohne das Markenverwendungsrecht des grünen
Punktes, das heißt dieser ist trotz Entsorgungslizensierung nicht aufgebracht. Im allgemeinen haben die Produkte schon Herstellerseitig
eine Lizensierung erfahren.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.
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